Zusammen tun. Vernetzen. Bewegen.
Einsendeschluss ist der 16. März 2020
Teilnahmebedingungen anzeigen
- Einsendeschluss ist der 16. März 2020.
- Die Jurysitzung findet im Frühling 2020 statt. Die Prämierung der Siegerprojekte wird am 15. Mai 2020 im Rahmen des Ehrenamtsymposiums vorgenommen.
- Bewerben können sich Institutionen, Vereine, Organisationen, Initiativen und Start-ups, die von Ehrenamtlichen mitgetragen werden sowie Kommunen, kreisfreie Städte und Kreise aus Bayern und der Pfalz, die im Rahmen des Bürgerschaftlichen Engagements in allen kommunalen Einrichtungen und eventuell darüber hinaus in einem kooperativen Ansatz fördern.
- Das Projekt wird in Bayern oder Pfalz umgesetzt.
- Dem Projekt müssen gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zugrunde liegen.
- Anmeldung des Projektes ist nur in einer Kategorie möglich.
- Umfang der Projektbeschreibung beträgt höchstens drei DIN A4 Seiten.
- Stadträte, Bezirksvertretungen, Gewerkschaften und politische Parteien dürfen keine eigenen Projekte einreichen.
- Bewerbungen mit Projekten, die politisch oder religiös nicht neutral sind oder gegen Strafgesetze oder die guten Sitten verstoßen oder grob anstößig sind, werden nicht bearbeitet.
- Die Versicherungskammer Stiftung nutzt und speichert personenbezogene Daten der Bewerber nur im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs gemäß unserer Datenschutzerklärung. Die Daten werden Dritten ohne ausdrückliche Einwilligung nicht zugänglich gemacht. Die Jurymitglieder sowie die zum Konzern Versicherungskammer gehörenden Unternehmen gelten nicht als Dritte. Die personenbezogenen Daten werden mit Beendigung des Wettbewerbs gelöscht.
- Die Versicherungskammer Stiftung ist berechtigt, Bewerbungen wegen eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen aus dem Wettbewerb auszuschließen.
- Die Versicherungskammer Stiftung behält sich vor die Wettbewerbsbedingungen zu ändern. Die Jury-Entscheidung ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ausgeschlossen.