Gutes entsteht nur, wenn es eine stabile Grundlage dafür gibt. Auch die Versicherungskammer Stiftung ist in ihrem Wirken auf die tatkräftige Unterstützung von Stiftern und Förderern angewiesen.

Leisten auch Sie einen Beitrag dazu, unsere Projekte zu unterstützen. Durch eine Zustiftung stärken Sie das Stiftungsvermögen.

Bei allen Spenden und Zustiftungen ist die Nennung Ihres Namens in Zusammenhang mit einem konkreten Projekt denkbar. Es gibt viele Möglichkeiten.

In welcher Form auch immer Sie die Versicherungskammer Stiftung unterstützen, alle Zuwendungen kommen ungeschmälert den Projekten der Versicherungskammer Stiftung zugute.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema auch persönlich und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter info@versicherungskammer-stiftung.de

Bankverbindung

Versicherungskammer Stiftung
Stadtsparkasse München
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Bitte beachten Sie: Bei Zuwendungen bis 300 Euro ist eine formelle Spendenbescheinigung entbehrlich und es genügt der sogenannte vereinfachte Nachweis (§ 50 Abs. 4 EStDV), den Sie direkt hier downloaden können:



Für Spenden über 300 Euro wird gerne auf Anfrage eine gesonderte Spendenbescheinigung ausgestellt. Deshalb bitten wir Sie, die Anschrift deutlich lesbar auf der Überweisung einzusetzen. Die Versicherungskammer Stiftung zur Förderung des Ehrenamtes ist vom Finanzamt München als gemeinnützig anerkannt. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und dient allein ihren Satzungszwecken.