1. Kategorien
Für das Jahr 2025 schreibt die Versicherungskammer Stiftung und die lagfa bayern mit ihrem Projekt digital verein(t) den Bayerischen Social-Media Award fürs Ehrenamt in folgenden Kategorien aus:
a) Newcomer-Preis 2025: Der Preis, mit 2.000 Euro prämiert, richtet sich an Vereine, Initiativen und gemeinnützige Organisationen, die sich erst seit kurzer Zeit auf den Weg in die digitale Öffentlichkeitsarbeit begeben haben. Der Social-Media-Account darf zum Stichtag 01. April 2025 nicht älter als 12 Monate sein.
b) Netzwerk-Creator-Preis 2025: Mit dieser Auszeichnung, ebenfalls mit 2.000 Euro prämiert, werden Social-Media-Auftritte gewürdigt, die auf authentische Weise ihren Beitrag zur Gestaltung der Zivilgesellschaft sichtbar machen.
c) Engagementfluencer-Preis 2025: Der Engagementfluencer-Preis, mit 2.000 Euro prämiert, wird für besonders kreative und innovative Formate auf Social Media verliehen, die das Ehrenamt in Bayern aus neuen Blickwinkeln präsentieren.
2. Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme steht offen für:
- Gemeinnützige Vereine
- Gemeinnützige GmbHs, AGs, UGs
- Bürgerstiftungen
- Steuerbegünstigte Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen
- Rechtlich selbständige Einrichtungen, die sich im Bereich Ehrenamt engagieren
- Freiwilligenagenturen / Freiwilligenzentren / Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement (KoBE)
- Ehrenamtlich aktive Gruppen
Zusätzlich für alle Bewerber:innen gilt:
Die Organisationen müssen gemeinnützig oder öffentliche Körperschaften sein und die Werte einer demokratischen und vielfältigen Zivilgesellschaft vertreten.
Sie müssen ihren Sitz in Bayern haben.
3. Einsendeschluss
Einsendeschluss ist der 01. Juli 2025.
4. Jury und Auswahlverfahren
Die Gewinner:innen werden von einer Jury ausgewählt, die aus Fachleuten verschiedener Bereiche besteht, darunter Personen aus der Wissenschaft, dem Marketing und der Ehrenamtsförderung sowie Vertreter:innen der Versicherungskammer Stiftung, der lagfa bayern und des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales.
- Die Jury tagt im Herbst 2025.
- Die Prämierung der Sieger:innen in den Kategorien: Newcomer, Netzwerk-Creator und Engagementfluencer, findet im Rahmen der bayern.ehrenamt.digital – Convention am 18. Oktober 2025 in den Räumlichkeiten der VKS in München-Giesing statt.
5. Umsetzung des Projekts
Das Projekt muss in Bayern umgesetzt werden.
6. Voraussetzung für die Bewerbung
Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass im zur Verfügung gestellten Web-Formular alle Daten korrekt eingetragen wurden.
7. Einschränkungen für Bewerbungen
Mitglieder von Stadträten, Bezirksvertretungen, Gewerkschaften und politische Parteien dürfen keine Eigenprojekte einreichen.
8. Ausschlusskriterien
Bewerbungen mit Projekten, die parteipolitisch oder religiös extremistisch geprägt sind, gegen Strafgesetze oder die guten Sitten verstoßen oder grob anstößig sind, werden nicht berücksichtigt.
9. Verpflichtung zur Neutralität
Die Projektverantwortlichen sowie die Mitglieder der vorgestellten Projektinitiative dürfen keiner extremistischen politischen Vereinigung, einer Sekte o.ä. angehören.
10. Datenschutz
Die Versicherungskammer Stiftung nutzt und speichert personenbezogene Daten der Bewerber:innen nur im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs gemäß ihrer Datenschutzerklärung. Die Daten werden Dritten ohne ausdrückliche Einwilligung nicht zugänglich gemacht. Die Jurymitglieder, die lagfa bayern sowie die zum Konzern Versicherungskammer gehörenden Unternehmen gelten nicht als Dritte. Die personenbezogenen Daten werden mit Beendigung des Wettbewerbs gelöscht.
11. Ausschluss bei Verstößen
Die Versicherungskammer Stiftung ist berechtigt, Bewerbungen wegen eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen aus dem Wettbewerb auszuschließen.
12. Änderungsvorbehalt
Die Versicherungskammer Stiftung behält sich vor, die Wettbewerbsbedingungen zu ändern. Die Jury-Entscheidung kann nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
13. Urheberrechte
Soweit eine Bewerbung mit einer urheberrechtlich geschützten Leistung eingereicht wird, muss sichergestellt werden, dass die Antragsteller:innen die alleinigen und ausschließlichen Verwertungsberechtigten der eingereichten Leistung sind. Andernfalls ist die schriftliche Zustimmung der verwertungsberechtigten Urheber:innen oder etwaiger Miturheber:innen per E-Mail nachzureichen.
Stand 04.04.2025