Der Bayerische Social-Media-Award fürs Ehrenamt wird 2026 erneut verliehen – eine gemeinsame Initiative der Versicherungskammer Stiftung und der lagfa bayern mit ihrem Projekt digital verein(t).
Die Teilnahme steht offen für:
- Gemeinnützige Vereine
- Gemeinnützige GmbHs, AGs, UGs
- Bürgerstiftungen
- Steuerbegünstigte Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen
- Rechtlich selbständige Einrichtungen, die sich im Bereich Ehrenamt engagieren
- Freiwilligenagenturen / Freiwilligenzentren / Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement (KoBE)
- Ehrenamtlich aktive Gruppen
Zusätzlich für alle Bewerber:innen gilt:
Die Organisationen müssen gemeinnützig oder öffentliche Körperschaften sein und die Werte einer demokratischen und vielfältigen Zivilgesellschaft vertreten.
Sie müssen ihren Sitz in Bayern haben.
Die vollständigen Teilnahmebedingungen finden Sie hier: Teilnahmebedingungen.
1. Kategorien
Für das Jahr 2026 schreibt die Versicherungskammer Stiftung und die lagfa bayern mit ihrem Projekt digital verein(t) den Bayerischen Social-Media Award fürs Ehrenamt in folgenden Kategorien aus:
a) Newcomer-Preis 2026: Der Preis, mit 2.000 Euro prämiert, richtet sich an Vereine, Initiativen und gemeinnützige Organisationen, die sich erst seit kurzer Zeit auf den Weg in die digitale Öffentlichkeitsarbeit begeben haben. Der Social-Media-Account darf zum Stichtag 13. April 2026 nicht älter als 12 Monate sein.
b) Engagementfluencer-Preis 2026: Der Engagementfluencer-Preis, mit 2.000 Euro prämiert, wird für besonders kreative und innovative Formate auf Social Media verliehen, die das Ehrenamt in Bayern aus neuen Blickwinkeln präsentieren.
c) Young Impact Preis 2026: Die Kategorie Young Impact, mit 2.000 Euro prämiert, zeichnet Social-Media-Profile von 14- bis 27-Jährigen aus, die durch ihren Content ehrenamtliches Engagement sichtbar machen
d) Sonderpreis für Freiwilligenagenturen auf Social-Media 2026: Der Sonderpreis mit 1.500 Euro zeichnet Freiwilligenagenturen, Freiwilligenzentren und KoBE-Stellen in Bayern aus, die Social Media nutzen, um über Ehrenamt zu informieren, Menschen zu Engagement zu motivieren und ihre Arbeit verständlich sichtbar zu machen
2. Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme steht offen für:
- Gemeinnützige Vereine
- Gemeinnützige GmbHs, AGs, UGs
- Bürgerstiftungen
- Steuerbegünstigte Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen
- Rechtlich selbständige Einrichtungen, die sich im Bereich Ehrenamt engagieren
- Freiwilligenagenturen / Freiwilligenzentren / Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement (KoBE) -> Hinweis: Diese Gruppe ist nur in der Kategorie Sonderpreis für Freiwilligenagenturen bewerbungsberechtigt
- Ehrenamtlich aktive Gruppen
Zusätzlich für alle Bewerber:innen gilt:
Die Organisationen müssen gemeinnützig oder öffentliche Körperschaften sein und die Werte einer demokratischen und vielfältigen Zivilgesellschaft vertreten.
Sie müssen ihren Sitz in Bayern haben.
3. Einsendeschluss
Einsendeschluss ist der 14. Juni 2026.
4. Jury und Auswahlverfahren
Die Gewinner:innen werden von einer Jury ausgewählt, die aus Fachleuten verschiedener Bereiche besteht, darunter Personen aus der Wissenschaft, dem Marketing und der Ehrenamtsförderung sowie Vertreter:innen der Versicherungskammer Stiftung, der lagfa bayern und des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales.
- Die Jury tagt im Sommer 2026.
- Die Prämierung der Sieger:innen in den Kategorien: Newcomer, Netzwerk-Creator und Engagementfluencer, findet am 09. Oktober 2026 in den Räumlichkeiten der VKS in München-Giesing statt.
5. Umsetzung des Projekts
Das Projekt muss in Bayern umgesetzt werden.
6. Voraussetzung für die Bewerbung
Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass im zur Verfügung gestellten Web-Formular alle Daten korrekt eingetragen wurden.
7. Einschränkungen für Bewerbungen
Mitglieder von Stadträten, Bezirksvertretungen, Gewerkschaften und politische Parteien dürfen keine Eigenprojekte einreichen.
8. Ausschlusskriterien
Bewerbungen mit Projekten, die parteipolitisch oder religiös extremistisch geprägt sind, gegen Strafgesetze oder die guten Sitten verstoßen oder grob anstößig sind, werden nicht berücksichtigt.
9. Verpflichtung zur Neutralität
Die Projektverantwortlichen sowie die Mitglieder der vorgestellten Projektinitiative dürfen keiner extremistischen politischen Vereinigung, einer Sekte o.ä. angehören.
10. Datenschutz
Die Versicherungskammer Stiftung nutzt und speichert personenbezogene Daten der Bewerber:innen nur im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs gemäß ihrer Datenschutzerklärung. Die Daten werden Dritten ohne ausdrückliche Einwilligung nicht zugänglich gemacht. Die Jurymitglieder, die lagfa bayern sowie die zum Konzern Versicherungskammer gehörenden Unternehmen gelten nicht als Dritte. Die personenbezogenen Daten werden mit Beendigung des Wettbewerbs gelöscht.
Mit Einreichen der Bewerbung erklären sich die Bewerber:innen bereit, das das öffentliche Social-Media Profil für die Öffentlichkeitsarbeit des Formats Bayerischer Social-Media Award verwendet werden darf.
11. Ausschluss bei Verstößen
Die Versicherungskammer Stiftung ist berechtigt, Bewerbungen wegen eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen aus dem Wettbewerb auszuschließen.
12. Änderungsvorbehalt
Die Versicherungskammer Stiftung behält sich vor, die Wettbewerbsbedingungen zu ändern. Die Jury-Entscheidung kann nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
13. Urheberrechte
Soweit eine Bewerbung mit einer urheberrechtlich geschützten Leistung eingereicht wird, muss sichergestellt werden, dass die Antragsteller:innen die alleinigen und ausschließlichen Verwertungsberechtigten der eingereichten Leistung sind. Andernfalls ist die schriftliche Zustimmung der verwertungsberechtigten Urheber:innen oder etwaiger Miturheber:innen per E-Mail nachzureichen.
Stand 14.03.2026

