- Einsendeschluss ist der 12. Februar 2023.
- Die Jury tagt im Frühjahr 2023. Die Prämierung der jeweiligen Siegerprojekte wird im Rahmen von regionalen Preisverleihungen im Jahr 2023 in den jeweiligen Regierungsbezirken in Bayern sowie in der Pfalz vorgenommen, ggf. online.
- Die Jury nominiert Projekte für ein öffentliches online durchgeführtes Publikumsabstimmungsverfahren. Alle von der Jury nominierten Projekte sind automatisch im Rennen für das Online-Voting und stellen der Versicherungskammer Stiftung die für das Online-Voting notwendigen Informationen zur Verfügung. Die durch das Abstimmungsverfahren ermittelten Preisträger des Publikumspreises werden im Rahmen des Ehrenamtsymposiums im Sommer 2023 in München vorgestellt. Auch andere Prämierungsformen sind in Abstimmung mit den Preisträgern möglich.
- Bewerben können sich gemeinnützige Institutionen, Vereine, Organisationen, Bürgerstiftungen und sonstige Initiativen, die von Ehrenamtlichen mitgetragen werden oder Städte, Kommunen, kreisfreie Städte und Kreise aus Bayern und der Pfalz, in denen das Projekt aktiv ist. Hauptamtlich Mitwirkende im Projekt sind durchaus möglich, wobei das Engagement maßgeblich von Ehrenamtlichen getragen werden sollte.
- Das Projekt wird in Bayern oder der Pfalz umgesetzt.
- Dem Projekt müssen gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zugrunde liegen.
- Voraussetzung für die Bewerbung ist das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular, welches bei der Online-Registrierung hochgeladen werden kann. Zusätzlich kann weiteres Material (Flyer, Presseartikel, etc.) zur Veranschaulichung des Engagements im Rahmen der Online-Registrierung eingereicht werden.
- Stadträte, Bezirksvertretungen, Gewerkschaften und politische Parteien dürfen keine Eigenprojekte einreichen.
- Bewerbungen mit Projekten, die politisch oder religiös nicht neutral sind, gegen Strafgesetze oder die guten Sitten verstoßen oder grob anstößig sind, werden nicht berücksichtigt.
- Die Projektverantwortlichen sowie die Mitglieder der vorgestellten Projektinitiative gehören keiner extremistischen politischen Vereinigung, einer Sekte o.ä. an.
- Die Versicherungskammer Stiftung nutzt und speichert personenbezogene Daten der Bewerber nur im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs gemäß ihrer Datenschutzerklärung (https://www.versicherungskammer-stiftung.de/datenschutz.html). Die Daten werden Dritten ohne ausdrückliche Einwilligung nicht zugänglich gemacht. Die Jurymitglieder sowie die zum Konzern Versicherungskammer gehörenden Unternehmen gelten nicht als Dritte. Die personenbezogenen Daten werden mit Beendigung des Wettbewerbs gelöscht.
- Die Versicherungskammer Stiftung ist berechtigt, Bewerbungen wegen eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen aus dem Wettbewerb auszuschließen.
- Die Versicherungskammer Stiftung behält sich vor, die Wettbewerbsbedingungen zu ändern. Die Jury-Entscheidung kann nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ausgeschlossen.
- Soweit eine Bewerbung mit einer urheberrechtlich geschützten Leistung eingereicht wird, ist sichergestellt, dass die Antragssteller die alleinigen und ausschließlichen verwertungsberechtigten Urheber der zur Prämierung eingereichten Leistung sind; andernfalls ist die schriftliche Zustimmung des verwertungsberechtigen Urhebers oder etwaiger Miturheber per E-Mail (info@versicherungskammer-stiftung.de) nachzureichen.