Der Bewerbungszeitraum für den Ehrenamtspreis 2024 ist leider abgelaufen.


Die Versicherungskammer Stiftung schreibt den diesjährigen Ehrenamtspreis „Ehrenamt bewegt! Ehrenamt setzt Impulse ↔ Engagiert in die Zukunft“ aus − dotiert mit insgesamt 45.000 Euro.

Die Sparkasse Kaiserslautern schreibt anlässlich ihres 150-jährigen Jubiläums Sonderpreise unter dem Motto „Engagiert für Kaiserslautern“ aus − dotiert mit insgesamt 4.500 Euro.

Es können sich bewerben:

  • Organisationen:
    • gemeinnütziger Verein
    • gGmbH
    • gAG
    • Bürgerstiftung
    • ehrenamtlich aktive Gruppe*
    • steuerbegünstigte Körperschaft oder Anstalt oder Stiftung
    • öffentliche Behörde
    • rechtlich selbständige Einrichtungen, die sich im Bereich Ehrenamt engagieren
    • Freiwilligenagentur
    • Feuerwehr
    • freiwillige Feuerwehr
    • Rettungsdienst
    • Hilfsorganisationen
    • ehrenamtlich aktive Gruppe*
      oder
  • engagierte Gruppen, die Unterstützung erhalten durch eine kooperierende Organisation, die gemeinnützig oder mildtätig ist (nach Steuerrecht) oder durch die eigene Stadt/ Kreis/ Kommune etc. als Projektbewerbung eingereicht werden.

Eine detaillierte Beschreibung der möglichen Bewerber könnt ihr nachlesen in den Teilnahmebedingungen Punkt 3. Leider können Einzel-Personen nicht teilnehmen.


Teilnahmebedingungen Ehrenamtspreis 2024 und den Publikumspreis 2024 der Versicherungskammer Stiftung

  1. Für das Jahr 2024 schreibt die Versicherungskammer Stiftung zwei Preiskategorien aus:
    a) Den Ehrenamtspreis 2024, der 8 Preisträger aus den Regionen Bayerns und der Pfalz mit je 5.000 Euro prämiert.
    b) Den Publikumspreis 2024, der mit 5.000 Euro für Bewerber aus Bayern und der Pfalz prämiert ist.
  2. Jede den Teilnahmebedingungen entsprechende Organisation kann sich auf beide Preiskategorien oder nur eine Preiskategorie bewerben.
  3. Aus Bayern und der Pfalz können sich Projekte bewerben, die von Ehrenamtlichen maßgeblich getragen werden. Im Projekt können hauptamtliche Mitwirkende in geringfügiger Anzahl beteiligt sein.
    Folgende Organisationen aus Bayern und der Pfalz können sich mit ihrem Projekt bewerben:
    – ein gemeinnütziger Verein,
    – eine gemeinnützige GmbH,
    – eine gemeinnützige AG,
    – eine Bürgerstiftung,
    – eine steuerbegünstigte Körperschaft oder Anstalt oder Stiftung,
    – eine öffentliche Behörde,
    – eine rechtlich selbständige Einrichtung, die sich im Bereich Ehrenamt engagiert
    – Freiwilligenagentur.
    – Feuerwehr.
    – freiwillige Feuerwehr.
    – Rettungsdienst.
    – Hilfsorganisation
    – ehrenamtlich aktive Gruppe
    Es können ehrenamtlich aktive Gruppen mit einem eigenen Projekt teilnehmen. Eine Bewerbung ist durch eine unterstützende/ kooperierende Organisation, in der die ehrenamtliche Gruppe aktiv ist einzureichen. Eine solche Organisation kann sein:
    – die eigene Stadt/ der eigene Kreis/ die eigene Kommune/ die eigene kreisfreie Stadt
    – mithilfe von Vertretern einer steuerbegünstigten Körperschaft oder Anstalt oder Stiftung (siehe die Aufzählung zu teilnahme-berechtigten Organisationen)
    – eine öffentliche Behörde
    – eine Freiwilligenagentur
    – die Feuerwehr
    – die freiwillige Feuerwehr
    – den Rettungsdienst
    – die Hilfsorganisation
    – eine rechtlich selbständige Einrichtung, die sich im Bereich Ehrenamt engagiert
  4. Einsendeschluss ist der 15. März 2024.
  5. Die Jury tagt im Frühjahr 2024.
    a) Für den Ehrenamtspreis 2024: Die Prämierung der jeweiligen Siegerprojekte wird im Rahmen von regionalen Preisverleihungen im Jahr 2024 in den jeweiligen Regionen (= Regierungsbezirken) in Bayern sowie in der Pfalz vorgenommen, ggf. online. Auch andere Prämierungsformen sind in Abstimmung mit den Preisträgern möglich.
    b) Für den Publikumspreis 2024: Die Jury nominiert bis zu 10 Projekte für ein öffentliches online durchgeführtes Publikumsabstimmungsverfahren aus dem Bewerberpool des Publikumspreises. Alle notwendigen Informationen für das Online-Voting werden durch die Bewerber zur Verfügung gestellt. Die durch das Abstimmungsverfahren ermittelten Preisträger des Publikumspreises werden im Rahmen virtueller oder regionaler Preisverleihung im Jahr 2024 vorgestellt. Auch andere Prämierungsformen sind in Abstimmung mit den Preisträgern möglich.
  6. Das Projekt wird in Bayern oder der Pfalz umgesetzt.
  7. Dem Projekt müssen gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zugrunde liegen.
    Voraussetzung für die Bewerbung ist das im zur Verfügung gestellten Web-Formular je Preiskategorie alle Daten korrekt eingetragen worden sind.
    a) Für den Ehrenamtspreis 2024 können über das Webformular bis zu 4 jpeg-Dateien hochgeladen. Weiterhin kann eine Website verlinkt werden sowie bis zu 5 Links zu möglichen Medienberichten zur Veranschaulichung des Engagements im Rahmen der Online- Registrierung bekannt gegeben werden.
    b) Für den Publikumspreis 2024 muss ein Kurzvideo (maximal 2 Minuten Spielzeit) auf eine Content-Platform (z.B. YouTube, Vimeo o.ä.) hochgeladen und der Link im Webformular im passenden Feld eingtragen werden. Zusätzlich sollten mindestens 2 und bis zu 4 jpeg-Dateien hochgeladen werden. Weiterhin kann eine Website verlinkt werden sowie bis zu 5 Dateien zu möglichen Medienberichten zur Veranschaulichung des Engagements im Rahmen der Online- Registrierung bekannt gegeben werden.
    Das Web-Formular ist im Ausschreibungszeitraum 28.11.2023 bis 15.03.2024 offen zur Einreichung der virtuellen Bewerbung.
  8. Es sind korrekte Angaben zu möglichen Auszeichnungen oder/ und Förderungen für das eingereichte Projekt der letzten 10 Jahre durch die Bewerber*in zu tätigen.
  9. Stadträte, Bezirksvertretungen, Gewerkschaften und politische Parteien dürfen keine Eigenprojekte einreichen.
  10. Bewerbungen mit Projekten, die politisch oder religiös nicht neutral sind, gegen Strafgesetze oder die guten Sitten verstoßen oder grob anstößig sind, werden nicht berücksichtigt.
  11. Die Projektverantwortlichen sowie die Mitglieder der vorgestellten Projektinitiative gehören keiner extremistischen politischen Vereinigung, einer Sekte o.ä. an.
  12. Die Versicherungskammer Stiftung nutzt und speichert personenbezogene Daten der Bewerber*innen nur im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs gemäß ihrer Datenschutzerklärung (https://www.versicherungskammer-stiftung.de/datenschutz.html). Die Daten werden Dritten ohne ausdrückliche Einwilligung nicht zugänglich gemacht. Die Jurymitglieder sowie die zum Konzern Versicherungskammer gehörenden Unternehmen gelten nicht als Dritte. Die personenbezogenen Daten werden mit Beendigung des Wettbewerbs gelöscht.
  13. Die Versicherungskammer Stiftung ist berechtigt Bewerbungen wegen eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen aus dem Wettbewerb auszuschließen.
  14. Die Versicherungskammer Stiftung behält sich vor die Wettbewerbsbedingungen zu ändern. Die Jury-Entscheidung kann nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  15. Soweit eine Bewerbung mit einer urheberrechtlich geschützten Leistung eingereicht wird, ist sichergestellt, dass die Antragssteller*innen die alleinigen und ausschließlichen Verwertungsberechtigten der zur Prämierung eingereichter Leistung sind.
    Andernfalls ist die schriftliche Zustimmung der verwertungsberechtigten Urheber*innen oder etwaiger Miturheber*innen per E-Mail (info@versicherungskammer-stiftung.de) nachzureichen.


Teilnahmebedingungen für die Sonderpreise der Sparkasse Kaiserslautern im Rahmen des Ehrenamtspreises der Versicherungskammer Stiftung 2024

  1. Die Sparkasse Kaiserslautern schreibt anlässlich ihres 150-jährigen Jubiläums drei Sonderpreise unter dem Motto „Engagiert für Kaiserslautern“ aus − dotiert mit insgesamt 4.500 Euro.
  2. Das ehrenamtliche Engagement sollte lokal mit der Gemeinde oder Stadt verankert sein und dazu beitragen, das gesellschaftliche Leben vor Ort (Stadtviertel oder Kommune) zu sichern und auch in Zukunft zu gestalten. Die Projekte können in den Bereichen Mobilität, Rettungswesen, Brandschutz, Verkehr, Soziales, Kultur, Bildung, Integration und Wohnen verortet sein. Sie wirken sich positiv auf das Zusammenleben in Städten oder Gemeinden aus und haben ein nachhaltiges Nachwuchs- und Zukunftskonzept entwickelt.
  3. Eine Bewerbung ist ausschließlich online über www.versicherungskammer-stiftung.de möglich.
  4. Einsendeschluss ist der 15. März 2024.
  5. Die Jury tagt im Frühjahr 2024. Die Prämierung der jeweiligen Siegerprojekte wird im Rahmen einer regionalen Preisverleihung im Sommer 2024 im Deutschordensaal der Sparkasse Kaiserslautern vorgenommen. Auch andere Prämierungsformen sind in Abstimmung mit den Preisträgern möglich.
  6. Bewerben können sich gemeinnützige Institutionen, Vereine, Organisationen, Bürgerstiftungen und sonstige Initiativen, die von Ehrenamtlichen mitgetragen werden oder Städte, Kommunen, kreisfreie Städte und Kreise aus der Stadt und dem Landkreis Kaiserslautern sowie den angrenzenden Landkreisen, in denen das Projekt aktiv ist. Hauptamtlich Mitwirkende im Projekt sind durchaus möglich, wobei das Engagement maßgeblich von Ehrenamtlichen getragen werden sollte.
  7. Es werden insgesamt drei Sonderpreise im Wert von jeweils 1.500 Euro ausgelobt.
  8. Das Projekt in der Kategorie „Engagiert für Kaiserslautern“ wird in der Stadt und dem Landkreis Kaiserslautern sowie den angrenzenden Landkreisen umgesetzt.
  9. Dem Projekt müssen gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zugrunde liegen.
  10. Voraussetzung für die Bewerbung ist das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular, welches bei der Online-Registrierung hochgeladen werden kann. Zusätzlich kann weiteres Material (Flyer, Presseartikel, etc.) zur Veranschaulichung des Engagements im Rahmen der Online-Registrierung eingereicht werden.
  11. Stadträte, Bezirksvertretungen, Gewerkschaften und politische Parteien dürfen keine Eigenprojekte einreichen.
  12. Bewerbungen mit Projekten, die politisch oder religiös nicht neutral sind, gegen Strafgesetze oder die guten Sitten verstoßen oder grob anstößig sind, werden nicht berücksichtigt.
  13. Die Projektverantwortlichen sowie die Mitglieder der vorgestellten Projektinitiative gehören keiner extremistischen politischen Vereinigung, einer Sekte o.ä. an.
  14. Die Sparkasse Kaiserslautern nutzt und speichert personenbezogene Daten der Bewerber*innen nur im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs gemäß ihrer Datenschutzerklärung Datenschutz – Ihre Angaben bleiben vertraulich – Sparkasse Kaiserslautern (sparkasse-kl.de). Die Daten werden Dritten ohne ausdrückliche Einwilligung nicht zugänglich gemacht. Die Jurymitglieder sowie die zum Konzern Versicherungskammer gehörenden Unternehmen gelten nicht als Dritte. Die personenbezogenen Daten werden mit Beendigung des Wettbewerbs gelöscht.
  15. Die Versicherungskammer Stiftung und die Sparkasse Kaiserslautern sind berechtigt, Bewerbungen wegen eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen aus dem Wettbewerb auszuschließen.
  16. Die Versicherungskammer Stiftung sowie die Sparkasse Kaiserslautern behalten sich vor, die Wettbewerbsbedingungen zu ändern. Die Jury-Entscheidung kann nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ausgeschlossen.
  17. Soweit eine Bewerbung mit einer urheberrechtlich geschützten Leistung eingereicht wird, ist sichergestellt, dass die Antragsstellerinnen die alleinigen und ausschließlichen Verwertungsberechtigten der zur Prämierung eingereichter Leistung sind. Andernfalls ist die schriftliche Zustimmung der verwertungsberechtigten Urheberinnen oder etwaiger Miturheber*innen per E-Mail (info@versicherungskammer-stiftung.de) nachzureichen.