1. Für das Jahr 2025 schreibt die Versicherungskammer Stiftung zwei Preiskategorien aus:
    a) Den Ehrenamtspreis 2025, der 8 Preisträger aus den Regionen Bayerns und der Pfalz mit je 5.000 Euro prämiert.
    b) Den Publikumspreis 2025, der mit 5.000 Euro für Bewerber aus Bayern und der Pfalz prämiert ist. Die Jury nominiert aus allen Bewerbungen Projekte für diese Kategorie. Im anschließenden öffentlichen online stattfindenden Abstimmungsverfahren können für die Projekte Stimmen abgegeben werden. Das Preisgeld wird unter den Projekten mit den meist abgegeben Stimmen nachfolgendem Schlüssel verteilt: 1. Platz 2.000 Euro, 2. Platz 1.500 Euro, 3. Platz 1.000 Euro, 4. Platz 500 Euro.
  2. Jede den Teilnahmebedingungen entsprechende Organisation kann sich bewerben.
    Aus Bayern und der Pfalz können sich Projekte bewerben, die von Ehrenamtlichen maßgeblich getragen werden. Im Projekt können hauptamtliche Mitwirkende in geringfügiger Anzahl beteiligt sein.
    Folgende Organisationen aus Bayern und der Pfalz können sich mit ihrem Projekt bewerben:
    – ein gemeinnütziger Verein,
    – eine gemeinnützige GmbH,
    – eine gemeinnützige AG, UG,
    – eine Bürgerstiftung,
    – eine steuerbegünstigte Körperschaft oder Anstalt oder Stiftung,
    – eine öffentliche Behörde,
    – eine rechtlich selbständige Einrichtung, die sich im Bereich Ehrenamt engagiert
    – Freiwilligenagentur.
    – Feuerwehr.
    – freiwillige Feuerwehr.
    – Rettungsdienst.
    – Hilfsorganisation
    – ehrenamtlich aktive Gruppe
    Es können ehrenamtlich aktive Gruppen mit einem eigenen Projekt teilnehmen. Eine Bewerbung ist durch eine unterstützende/ kooperierende Organisation, in der die ehrenamtliche Gruppe aktiv ist einzureichen. Eine solche Organisation kann sein:
    – die eigene Stadt/ der eigene Kreis/ die eigene Kommune/ die eigene kreisfreie Stadt
    – mithilfe von Vertreter*innen einer steuerbegünstigten Körperschaft oder Anstalt oder Stiftung (siehe die Aufzählung zu teilnahme-berechtigten Organisationen)
    – eine öffentliche Behörde
    – eine Freiwilligenagentur
    – die Feuerwehr
    – die freiwillige Feuerwehr
    – den Rettungsdienst
    – die Hilfsorganisation
    – eine rechtlich selbständige Einrichtung, die sich im Bereich Ehrenamt engagiert
  1. Einsendeschluss ist der 28.02.2025.
  2. Die Jury tagt im Frühjahr 2025.
    a) Für den Ehrenamtspreis 2025: Die Prämierung der jeweiligen Siegerprojekte wird im Rahmen von regionalen Preisverleihungen im Jahr 2025 in den jeweiligen Regionen (= Regierungsbezirken) in Bayern sowie in der Pfalz vorgenommen, ggf. online. Auch andere Prämierungsformen sind in Abstimmung mit den Preisträgern möglich.
    b) Für den Publikumspreis 2025: Die Jury nominiert bis zu 15 Projekte für ein öffentliches online durchgeführtes Publikumsabstimmungsverfahren aus dem Bewerberpool des Publikumspreises. Alle notwendigen Informationen für das Online-Voting werden durch die Bewerber zur Verfügung gestellt. Die durch das Abstimmungsverfahren ermittelten Preisträger des Publikumspreises werden im Rahmen virtueller oder regionaler Preisverleihung im Jahr 2025 vorgestellt. Auch andere Prämierungsformen sind in Abstimmung mit den Preisträgern möglich.
  3. Das Projekt wird in Bayern oder der Pfalz umgesetzt.
  4. Dem Projekt müssen gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zugrunde liegen.
    Voraussetzung für die Bewerbung ist das im zur Verfügung gestellten Web-Formular alle Daten korrekt eingetragen worden sind.
    a) Für den Ehrenamtspreis 2025 können über das Webformular bis zu 4 jpeg-Dateien hochgeladen. Weiterhin kann eine Website verlinkt werden sowie bis zu 5 Links zu möglichen Medienberichten zur Veranschaulichung des Engagements im Rahmen der Online- Registrierung bekannt gegeben werden.
    Das Web-Formular ist im Ausschreibungszeitraum 05.11.2024 bis 28.02.2025 offen zur Einreichung der virtuellen Bewerbung.
  5. Es sind korrekte Angaben zu möglichen Auszeichnungen oder/ und Förderungen für das eingereichte Projekt der letzten 10 Jahre durch die Bewerber*in zu tätigen.
  6. Stadträte, Bezirksvertretungen, Gewerkschaften und politische Parteien dürfen keine Eigenprojekte einreichen.
  7. Bewerbungen mit Projekten, die politisch oder religiös nicht neutral sind, gegen Strafgesetze oder die guten Sitten verstoßen oder grob anstößig sind, werden nicht berücksichtigt.
  8. Die Projektverantwortlichen sowie die Mitglieder der vorgestellten Projektinitiative gehören keiner extremistischen politischen Vereinigung, einer Sekte o.ä. an.
  9. Die Versicherungskammer Stiftung nutzt und speichert personenbezogene Daten der Bewerber*innen nur im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs gemäß ihrer Datenschutzerklärung (https://www.versicherungskammer-stiftung.de/datenschutz.html). Die Daten werden Dritten ohne ausdrückliche Einwilligung nicht zugänglich gemacht. Die Jurymitglieder sowie die zum Konzern Versicherungskammer gehörenden Unternehmen gelten nicht als Dritte. Die personenbezogenen Daten werden mit Beendigung des Wettbewerbs gelöscht.
  10. Die Versicherungskammer Stiftung ist berechtigt Bewerbungen wegen eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen aus dem Wettbewerb auszuschließen.
  11. Die Versicherungskammer Stiftung behält sich vor die Wettbewerbsbedingungen zu ändern. Die Jury-Entscheidung kann nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ausgeschlossen.
  12. Soweit eine Bewerbung mit einer urheberrechtlich geschützten Leistung eingereicht wird, ist sichergestellt, dass die Antragssteller*innen die alleinigen und ausschließlichen Verwertungsberechtigten der zur Prämierung eingereichter Leistung sind. Andernfalls ist die schriftliche Zustimmung der verwertungsberechtigten Urheber*innen oder etwaiger Miturheber*innen per E-Mail (info@versicherungskammer-stiftung.de) nachzureichen.

Stand 05.11.2024