- Einsendeschluss ist der 31. März 2025.
- Die Bekanntgabe des Preisträgers erfolgt im Juni 2025.
- Der Preis richtet sich an gemeinnützige Einrichtungen und Gruppen, Kommunen, Schulen, Kindergärten, Kreisverkehrswachten, Vereine, Bildungseinrichtungen, N-G-Os, Forschungs- und Bildungsreinrichtungen und alle die innovative Best-Practice-Beispiele anzubieten haben.
- Die Bewerber-Projekte werden oder wurden in Bayern umgesetzt und der Träger des Projekts ist in Bayern beheimatet.
- Zusätzliche Dokumente können online hochgeladen werden.
- Politische Parteien dürfen keine eigenen Projekte einreichen.
- Bewerbungen mit Projekten, die politisch oder religiös nicht neutral sind oder gegen Strafgesetze oder die guten Sitten verstoßen oder grob anstößig sind, werden nicht bearbeitet.
- Die Versicherungskammer Stiftung nutzt und speichert personenbezogene Daten der Bewerber nur im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs gemäß ihrer Datenschutzerklärung.
Die Landesverkehrswacht Bayern e.V. nutzt und speichert personenbezogene Daten der Bewerber nur im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs gemäß ihrer Datenschutzerklärung.
Die Daten werden Dritten ohne ausdrückliche Einwilligung nicht zugänglich gemacht. Im Rahmen der Vergabe des Preises werden personenbezogene Daten den Jurymitgliedern übermittelt. Diese können Mitarbeiter der VKS, des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, der Landesverkehrswacht Bayern e.V. oder des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sein. Die personenbezogenen Daten werden mit Beendigung des Wettbewerbs gelöscht. - Die Versicherungskammer Stiftung sowie die Landesverkehrswacht Bayern e.V. sind berechtigt, Bewerbungen wegen des Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen aus dem Wettbewerb auszuschließen.